Helle Altbauwohnung frisch renoviert

Welche Gebäude müssen bis 2030 saniert werden?

Aktuelle Entwicklungen zur Sanierungspflicht 2030: Am 12. März 2024 hat das Europäische Parlament strengere Energieeffizienzstandards für Gebäude beschlossen. Bis 2033 sollen alle Gebäude mindestens die mittlere Effizienzklasse erreichen (saniert werden), und ab 2030 müssen Neubauten als Nullemissionsgebäude gebaut werden.

Am 12. März 2024 hat das Europäische Parlament einen Beschluss gefasst, der die Energieeffizienzstandards für Gebäude deutlich verschärft und damit eine zentrale Richtungsänderung in der europäischen Gebäudewirtschaft markiert. Ziel ist es, den Energieverbrauch von Bestands- und Neubauten erheblich zu senken, die CO2-Emissionen zu reduzieren und die Betriebskosten für Haushalte sowie Unternehmen spürbar zu verringern. Die neuen Regelungen knüpfen an den großen europäischen Klimaschutzplan an und sollen dazu beitragen, die Lücke bei der energetischen Sanierung von Altbauten zu schließen, die in vielen Ländern nach wie vor besteht.

Maßnahmen und Zwischenstufen

Kernpunkte der Entscheidung sind voraussichtlich verschärfte Mindeststandards und eine schrittweise Einführung von Zwischenzielen bis zum Jahr 2030. Dabei geht es nicht nur um reine Energiekennzahlen, sondern auch um die Gesamteffizienz von Gebäuden. Dazu gehören Maßnahmen wie die Verbesserung der Dämmung, der Austausch veralteter Heizsysteme, die Modernisierung von Fenstern, die Optimierung der Gebäudetechnik sowie der vermehrte Einsatz erneuerbarer Energien. Durch verbindliche Zwischenstufen sollen Eigentümerinnen und Eigentümer, Vermieterinnen und Vermieter sowie Investoren frühzeitig Planungssicherheit erhalten und die Umsetzung besser koordinieren können.

Konkrete Anforderungen

Ein zentrales Element der neuen Verordnung ist die stärkere Verbindlichkeit von Sanierungsmaßnahmen beim Bestand. Eigentümerinnen und Eigentümer könnten künftig zu einer schrittweisen, aber kontinuierlichen Modernisierung verpflichtet werden, um bis 2030 erhebliche Fortschritte zu erzielen. Dies könnte bedeuten, dass Gebäude je nach Zustand und Nutzung konkrete Anforderungen erfüllen müssen, beispielsweise nachgerüstete oder neu installierte Heizsysteme, verbesserte Wärmedämmung, moderne Fensterläden oder -fassaden sowie eine vermehrte Nutzung von erneuerbaren Energiequellen wie Solar- oder Geothermie-Anlagen. Die genauen Stufen und Fristen sollen im weiteren Gesetzgebungsverlauf präzisiert werden, doch der Grundgedanke bleibt, dass eine kohärente und messbare Sanierungsstrategie vorgelegt wird, die sowohl Energiesteigerungen als auch wirtschaftliche Tragfähigkeit berücksichtigt.